Das Maklergesetz zur Provisionsteilung ab Dez. 2020

Das Maklergesetz zur Provisionsteilung ab Dez. 2020

Was das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer bedeutet

Am 23. Dezember 2020 trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft. Politisches Ziel: faire Verteilung der Maklerentgelte und Senkung der Kaufnebenkosten für Käufer.

Provisionssplit – gerecht, aber nicht zu Ende gedacht?

Die gesetzlich regulierte Provisionsteilung hat in der Immobilienbranche für Diskussionen gesorgt. Kritiker sehen eine Einschränkung der Flexibilität bei der Gebührenerhebung. Zudem bringt das Gesetz eine merkliche Entlastung nur in Bundesländern, in denen bislang keine Teilung üblich war – also vor allem in Berlin, Brandenburg, Hessen, Bremen und Hamburg.

Wann und für wen gelten die Regelungen?

Die Provisionsteilung gilt ausschließlich für den Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern durch private Verbraucher – nicht für unbebaute Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser. Bei Steffen Residential setzen wir die Provisionsteilung bereits seit dem Beschluss um – transparent und fair für alle Beteiligten.

Maklergesetz Provisionsteilung