Geldwäschegesetz und Immobilien
Geldwäschegesetz und Immobilien
Neue Pflichten für Makler seit der Gesetzesnovelle 2017
Immobilientransaktionen sind ein bekanntes Instrument zur Geldwäsche. Seit dem 26. Juni 2017 stellt das novellierte Geldwäschegesetz deutlich erhöhte Anforderungen an die Immobilienbranche.
Was ist neu seit 2017?
Neu ist, dass nicht mehr nur Verkäufer, sondern auch Käufer identifiziert und geprüft werden müssen. Das schließt ggf. Handelsregisterauszüge und die Prüfung wirtschaftlich Berechtigter ein – was bei Aktiengesellschaften oder Hedgefonds erheblichen Aufwand bedeuten kann. Tritt jemand im fremden Namen auf, ist stets zu prüfen, wer der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte ist.
Risikobasierter Ansatz
Das Gesetz verpflichtet Makler zu einer Risikoanalyse: Welche Geschäfte bergen ein höheres Geldwäscherisiko? Entsprechend müssen die Sorgfaltspflichten angepasst werden. Steffen Residential erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes und dokumentiert seine Transaktionen vollständig und rechtskonform.


