Makler und Verwalter immer up to date
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Neue Berufszulassungsregelung und Weiterbildungspflicht ab 2018
Seit 1. August 2018 gilt die neue Berufszulassungsregelung für Makler und Immobilienverwalter. WEG- und Sondereigentumsverwalter benötigen nun ebenfalls eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung – Immobilienmakler waren schon immer dazu verpflichtet.
Voraussetzungen für die Erlaubnis
Der Antragsteller muss Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro jährlich vorweisen. Als unzuverlässig gilt, wer in den letzten 5 Jahren wegen Betrug, Untreue oder ähnlicher Straftaten verurteilt wurde.
Weiterbildung jetzt Pflicht
Immobilienmakler und Verwalter müssen künftig 20 Stunden Weiterbildung pro 3 Jahre nachweisen. Das stärkt die Qualität der Branche und schützt Verbraucher. Steffen Residential und Steffen Commercial erfüllen diese Anforderungen selbstverständlich vollumfänglich.


